Belehrung:
Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich folgender Straftatbestände strafbar:
- Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat gemäß
§ 145d StGB
- durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht
verdächtigen gemäß
§ 164 StGB
- vereiteln der Bestrafung eines anderen gemäß
§ 258 StGB
- Begünstigung eines anderen gemäß
§ 257 StGB
Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, weder sich noch einen nahen Angehörigen zu belasten:
- Zeugenbelehrung gemäß
§ 52 StPO, § 55 StPO, § 57 StPO
- Beschuldigtenbelehrung gemäß
§ 136 StPO
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Ihrem PC zugeteilte IP-Adresse aufgezeichnet wird, sodass Sie im Falle eines Missbrauchs dieses Mitteilungsweges ermittelt werden können.
Zur schnelleren Bearbeitung des Mobiltelefondiebstahls bitten wir um folgende Angaben im Sachverhalt:
(Dies erleichtert die Arbeit, wichtige Angaben werden so nicht vergessen.)
- Wer ist der Hersteller?
- Wie ist der Markenname?
- Welches Betriebssystem hat das Mobiltelefon?
- Wie lautet die Typenbezeichnung?
- Wie lautet die Telefonnummer?
- Wie lautet die IMEI-Nr. ( 15-stellig )?
- Wie lautet die SIM-Karten-Nr.?
- Wer ist der Service-Provider?
- War das Gerät zum Zeitpunkt des Diebstahles eingeschaltet?
- War das Gerät schon einmal zu Reparatur? Wenn ja, wo, wann und weswegen?
- Sind an dem Gerät bauliche Veränderungen vorgenommen worden? (z.B. Holzfurnier, Speziallackierung, Air-Brush, Farbe)
- Sonstige individuelle Besonderheiten, an denen das Mobiltelefon zu erkennen ist, z.B. Beschädigungen, Aufkleber, usw.)
- War bei dem Diebstahl ihres Mobiltelefons eine SIM-Karte eingelegt?
- Ist die SIM-Karte gesperrt?
- Ist die IMEI-Nummer gesperrt?
- Welche Art der SIM-Karte war eingelegt? (z.B. D1, E-Plus, C-Netz, Prepaid-Karte)
- Erhalten Sie bei der monatlichen Abrechung einen Einzelverbindungsnachweis?
(Pflichtfeld)
Die volle Funktionalität ist nur gewährleistet, wenn Sie die Onlinewache über
www.polizei.hessen.de/onlinewache aufgerufen haben. Der Aufruf über einen externen Link, z.B. in einem Suchergebnis, kann zu fehlerhaften Funktionen führen!
Füllen Sie nun bitte die nachfolgende Abfragemaske, soweit Ihnen möglich, aus. Beachten Sie dabei, je genauer ihre Angaben sind, desto besser gestaltet sich die anschließende polizeiliche Ermittlungstätigkeit. Sie können jederzeit mit uns wieder in Kontakt treten, in dem Sie sich persönlich - unter Angabe des Online-Aktenzeichens - an Ihre örtliche Polizeidienststelle wenden.
* = Pflichtfeld