Belehrung:
Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich folgender Straftatbestände strafbar:
- Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat gemäß
§ 145d StGB
- durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht
verdächtigen gemäß
§ 164 StGB
- vereiteln der Bestrafung eines anderen gemäß
§ 258 StGB
- Begünstigung eines anderen gemäß
§ 257 StGB
Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, weder sich noch einen nahen Angehörigen zu belasten:
- Zeugenbelehrung gemäß
§ 52 StPO, § 55 StPO, § 57 StPO
- Beschuldigtenbelehrung gemäß
§ 136 StPO
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Ihrem PC zugeteilte IP-Adresse aufgezeichnet wird, sodass Sie im Falle eines Missbrauchs dieses Mitteilungsweges ermittelt werden können.
Zur schnelleren Bearbeitung des EC-/Kreditkartenbetrugs bitten wir um folgende Angaben im Sachverhalt:
(Dies erleichtert die Arbeit, wichtige Angaben werden so nicht vergessen.)
- Wie lautet Ihre Kontoverbindung?
- Wann bemerkten Sie den Verlust Ihrer EC-/Kreditkarte?
- Wie lautet die EC-Kartennummer?
- Wie lautet die Kreditkartennummer?
- Wann haben Sie Ihre Zahlungskarte sperren lassen?
- Gibt es Dritte, die im Besitz einer Zahlungskarte zu diesem Konto sind, oder ist Ihre verlorene/entwendete Karte die einzige?
- Wo und Wann fanden die betrügerischen Abhebungen bzw. EC-Karteneinsätze statt?
- Wenn Sie keine Kontoauszüge vorlegen können, woraus die Abhebungen hervorgehen, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Bestätigung, dass wir für Anfragen diesbezüglich bei Ihrer kontoführenden Bank/Sparkasse berechtigt sind.
- Wie kann der Sachbearbeiter Sie am besten erreichen? (Handy, E-Mail,etc.)
(Pflichtfeld)
Die volle Funktionalität ist nur gewährleistet, wenn Sie die Onlinewache über
www.polizei.hessen.de/onlinewache aufgerufen haben. Der Aufruf über einen externen Link, z.B. in einem Suchergebnis, kann zu fehlerhaften Funktionen führen!
Füllen Sie nun bitte die nachfolgende Abfragemaske, soweit Ihnen möglich, aus. Beachten Sie dabei, je genauer ihre Angaben sind, desto besser gestaltet sich die anschließende polizeiliche Ermittlungstätigkeit. Sie können jederzeit mit uns wieder in Kontakt treten, in dem Sie sich persönlich - unter Angabe des Online-Aktenzeichens - an Ihre örtliche Polizeidienststelle wenden.
* = Pflichtfeld