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Onlineauktionsbetrug melden

Belehrung:

Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich folgender Straftatbestände strafbar:


- Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat gemäß 2 rote Pfeile 
§ 145d StGB
- durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht
  
verdächtigen gemäß 2 rote Pfeile  § 164 StGB
- vereiteln der Bestrafung eines anderen gemäß 2 rote Pfeile  § 258 StGB
- Begünstigung eines anderen gemäß 2 rote Pfeile  § 257 StGB

Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, weder sich noch einen nahen Angehörigen zu belasten:

- Zeugenbelehrung gemäß 2 rote Pfeile § 52 StPO, § 55 StPO, § 57 StPO
- Beschuldigtenbelehrung gemäß 2 rote Pfeile § 136 StPO

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Ihrem PC zugeteilte IP-Adresse aufgezeichnet wird, sodass Sie im Falle eines Missbrauchs dieses Mitteilungsweges ermittelt werden können.

(Pflichtfeld)

Füllen Sie nun bitte die nachfolgende Abfragemaske, soweit Ihnen möglich, aus. Beachten Sie dabei, je genauer ihre Angaben sind, desto besser gestaltet sich die anschließende polizeiliche Ermittlungstätigkeit. Sie können jederzeit mit uns wieder in Kontakt treten, in dem Sie sich persönlich - unter Angabe des Online-Aktenzeichens - an Ihre örtliche Polizeidienststelle wenden.

* = Pflichtfeld

Hinweisgeber / Mitteiler 

(Tragen Sie hier bitte Ihre persönlichen Daten ein)

Hinweise zum Betrug bei Onlineauktionen

Bei welchem Auktionshaus haben Sie an der Internetversteigerung teilgenommen?

 erworben?
 verkauft?
Bitte beschreiben Sie diese und geben Sie (falls vorhanden) eine Artikel-Nummer an.



Wie lautet der Mitgliedsname (Nickname) des
 Verkäufers?
 Käufers?
Wann endete die Auktion? (Datum und Uhrzeit)

Waren Sie Höchstanbieter oder Direktkäufer?
 Ich ersteigerte den Artikel als
 Ich verkaufte den Artikel an
 Höchstbietender
 Sofortkäufer
Zu welchem Preis wurde der Gegenstand
 erworben ?
 verkauft ?
Wie hoch waren die Versand- und Verpackungskosten?
Wie hoch ist Ihr (Gesamt-) Schaden?
 Verkäufers
 Käufers
Probleme mit dem Artikel
 Der ersteigerte Artikel wurde dem Käufer ordnungsgemäß zugesandt.
 Der ersteigerte Gegenstand ist vom Verkäufer nicht übersandt worden.
 Der ersteigerte Artikel ist beschädigt bzw. nicht funktionstüchtig.
 Es ist nur ein leerer Karton / Päckchen vom Verkäufer übersandt worden.
 Es ist ein anderer Gegenstand vom Verkäufer übersandt worden.
Welche Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben Sie bereits eingeleitet?
(Mehrfach-Auswahl möglich)
Mahnung per E-Mail (Ausdruck)
Mahnung per Post mittels Einschreiben/Brief (Postquittung)
Mahnung zur Übersendung der Ware
Mahnung zur Rückzahlung des Bargeldes
Haben Sie bereits zivilrechtliche Schritte eingeleitet?
(Mehrfach-Auswahl möglich)
selbst
mittels Rechtsanwalt
Mahnverfahren / Vollstreckungsverfahren beim Amtsgericht
 Verkäufer
 Käufer
reagierte nicht
antwortete mit fadenscheinigen Ausreden (Ausdruck beifügen)
reagierte nicht auf die Rückforderung des Geldes
sonstige Angaben / Besonderheiten

Sachverhalt 

(Schildern Sie bitte hier ergänzend zu den bisherigen Angaben den Sachverhalt)


Zuständiges Polizeipräsidium


Zur weiteren schnellen Bearbeitung Ihres Vorganges ist es notwendig ein Polizeipräsidium auszuwählen.
Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kritierien:

1. Tatort ist in Hessen ...
... klicken Sie das Polizeipräsidium an, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Tatort befindet

2. Tatort ist außerhessisch, Ihr Wohnort befindet sich aber in Hessen ...
... klicken Sie das Polizeipräsidium an, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie wohnen

Grafik über die Zuständigkeitsbereiche der 7 Flächenpräsidien der hessischen Polizei - zur Vergrößerung klicken Sie bitte auf die Karte !

Bitte wählen Sie das für Sie zuständige Polizeipräsidium!*

Polizeipräsidium
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Frankfurt
Südhessen