Belehrung:
Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich folgender Straftatbestände strafbar:
- Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat gemäß
§ 145d StGB
- durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht
verdächtigen gemäß
§ 164 StGB
- vereiteln der Bestrafung eines anderen gemäß
§ 258 StGB
- Begünstigung eines anderen gemäß
§ 257 StGB
Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, weder sich noch einen nahen Angehörigen zu belasten:
- Zeugenbelehrung gemäß
§ 52 StPO, § 55 StPO, § 57 StPO
- Beschuldigtenbelehrung gemäß
§ 136 StPO
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Ihrem PC zugeteilte IP-Adresse aufgezeichnet wird, sodass Sie im Falle eines Missbrauchs dieses Mitteilungsweges ermittelt werden können.
Fragenkatalog an Geschädigte, deren Konto-/Kartendaten offensichtlich ausgelesen wurden – SKIMMING:
- Wie lautet Ihre Kontoverbindung?
- Wann und vor allem Wo nahmen Sie Ihre letzten eigenen Kartenverfügungen am Geldausgabeautomat und im Lastschriftverfahren vor? (Halten Sie Kopien der entsprechenden Kontoauszüge vor, aus denen die letzte zwei bis drei Geldausgabeautomaten-Verfügungen ersichtlich sind.)
- Sind Ihnen Personen im Bankraum verdächtig vorgekommen?
- Gab es Unregelmäßigkeiten während der Transaktion am Geldausgabeautomaten?
- Haben Sie verdächtige Personen oder Fahrzeuge beim Verlassen der Bank bemerkt?
- Wo und Wann fanden die betrügerischen Abhebungen statt? (Halten Sie auch hierzu entsprechende Kontoauszüge vor.)
- Wenn Sie keine Kontoauszüge vorlegen können, woraus die Abhebungen hervorgehen, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Bestätigung, dass wir bei Ihrer kontoführenden Bank/Sparkasse Anfragen diesbezüglich stellen dürfen.
- Bitte veranlassen Sie bei Ihrer kontoführenden Bank/Sparkasse, dass dieser Vorfall so schnell als möglich als Schadensfall an die übergeordnet zuständige Stelle weitergeleitet und Ihre Zahlungskarte gesperrt wird.
(Pflichtfeld)
Die volle Funktionalität ist nur gewährleistet, wenn Sie die Onlinewache über
www.polizei.hessen.de/onlinewache aufgerufen haben. Der Aufruf über einen externen Link, z.B. in einem Suchergebnis, kann zu fehlerhaften Funktionen führen!
Füllen Sie nun bitte die nachfolgende Abfragemaske, soweit Ihnen möglich, aus. Beachten Sie dabei, je genauer ihre Angaben sind, desto besser gestaltet sich die anschließende polizeiliche Ermittlungstätigkeit. Sie können jederzeit mit uns wieder in Kontakt treten, in dem Sie sich persönlich - unter Angabe des Online-Aktenzeichens - an Ihre örtliche Polizeidienststelle wenden.
* = Pflichtfeld