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Mitteilung / Hinweis

Sollten Sie Beweismittel haben, die Sie für Ihren Hinweis uploaden möchten, nutzen Sie bitte unser neues 2 rote Pfeile Hinweisformular, welches diese Funktion anbietet (Das Formular öffnet im neuen Browserfenster)!


Belehrung:

Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich folgender Straftatbestände strafbar:


- Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat gemäß 2 rote Pfeile 
§ 145d StGB
- durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht
  
verdächtigen gemäß 2 rote Pfeile  § 164 StGB
- vereiteln der Bestrafung eines anderen gemäß 2 rote Pfeile  § 258 StGB
- Begünstigung eines anderen gemäß 2 rote Pfeile  § 257 StGB

Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, weder sich noch einen nahen Angehörigen zu belasten:

- Zeugenbelehrung gemäß 2 rote Pfeile § 52 StPO, § 55 StPO, § 57 StPO
- Beschuldigtenbelehrung gemäß 2 rote Pfeile § 136 StPO

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Ihrem PC zugeteilte IP-Adresse aufgezeichnet wird, sodass Sie im Falle eines Missbrauchs dieses Mitteilungsweges ermittelt werden können.


(Pflichtfeld)

Die volle Funktionalität ist nur gewährleistet, wenn Sie die Onlinewache über www.polizei.hessen.de/onlinewache aufgerufen haben. Der Aufruf über einen externen Link, z.B. in einem Suchergebnis, kann zu fehlerhaften Funktionen führen!

Füllen Sie nun bitte die nachfolgende Abfragemaske, soweit Ihnen möglich, aus. Beachten Sie dabei, je genauer ihre Angaben sind, desto besser gestaltet sich die anschließende polizeiliche Ermittlungstätigkeit. Sie können jederzeit mit uns wieder in Kontakt treten, in dem Sie sich persönlich - unter Angabe des Online-Aktenzeichens - an Ihre örtliche Polizeidienststelle wenden.

* = Pflichtfeld

Hinweisgeber / Mitteiler 

(Tragen Sie hier bitte Ihre persönlichen Daten ein)

Ereignisort 

(Tragen Sie hier bitte die Daten ein, wo sich der Vorfall, den Sie melden wollen, ereignet hat.)

Ereigniszeit 

(Tragen Sie hier bitte die Daten ein, wann sich der Vorfall, den Sie melden wollen, ereignet hat)

Mitteilung / Hinweis 

(Schildern Sie bitte hier die von Ihnen gemachten Feststellungen)

Zuständiges Polizeipräsidium

Zur weiteren schnellen Bearbeitung Ihres Vorganges ist es notwendig ein Polizeipräsidium auszuwählen.
Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kritierien:

1. Tatort ist in Hessen ...
... klicken Sie das Polizeipräsidium an, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Tatort befindet

2. Tatort ist außerhessisch, Ihr Wohnort befindet sich aber in Hessen ...
... klicken Sie das Polizeipräsidium an, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie wohnen


Grafik über die Zuständigkeitsbereiche der 7 Flächenpräsidien der hessischen Polizei - zur Vergrößerung klicken Sie bitte auf die Karte !
Bitte wählen Sie das für Sie zuständige Polizeipräsidium!*

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Südhessen